Das erste Patent
Am 30. Dezember 1959, drei Jahre vor der formellen Eintragung von „Aquastar S.A.", reicht die Vorgängerfirma JeanRichard S.A. aus Genf das Patent Nr. 351 225 ein: ein Armbandinstrument, das Uhr, Bathymeter, Kompass und Thermometer auf einer einzigen rechteckigen Platte vereint. Als Erfinder eingetragen: Frédéric Robert. Der konzeptionelle Urahn jedes am Handgelenk getragenen Tauchcomputers.
Am 13. Februar 1962 reicht die Manufaktur, beim eidgenössischen Patentamt nun als Aquastar S.A., ci-devant JeanRichard S.A., Genève eingetragen und von Robert geleitet, das Patent Nr. 1713/62 für eine im Gehäuse rotierende Innenlünette ein. Die eingetragenen Erfinder Jaques Ochsenbein und Raoul-H. Erard arbeiten in Roberts Genfer Werkstatt.
Es sind die ersten beiden von zehn Patenten, die Robert und sein Team zwischen 1959 und 1977 einreichen. Robert selbst ist auf vier davon als Erfinder genannt: das kombinierte Armbandinstrument von 1959, das Zifferblatt-Bathymeter von 1963, die Doppeldichtungs-Krone von 1965, die die 500-Meter-Benthos überhaupt erst möglich macht, und das verbesserte Bathymeter von 1966 für die Sättigungsprogramme von Cousteau und Comex. Die übrigen tragen die Handschrift der Ingenieure und Taucher, die Robert in die Werkstatt holt: Marc Jasinskis Dekompressionslünette (1964), das Patent, das die moderne Schweizer Taucheruhr definiert; Robert Bornes verbesserte Innenlünette (1968); Hannes Kellers Taucher-Rechenschieber (1973), Keller ist jener Schweizer Taucher, der 1962 als Erster 1 000 Fuß erreichte; Albert Piguets Regattatimer, aus dem die Regate hervorgeht (1974); und Ulf Tamms elektronischer Tiefenmesser (1974).
Eine Werkstatt. Ein Direktor. Zehn Erfindungen, eingereicht unter einem Firmennamen in einem Genfer Büro.